
Wolfgang Heyden
Inhaber
Herzlich Willkommen
beim Auktionator Wesel. Mein Name ist Wolfgang Heyden und ich war über 40 Jahre als Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wesel tätig. In dieser Zeit habe ich Versteigerungen jeglicher Art durchgeführt.
Unsere Dienstleistungen
Versteigerung von Sachen insbesondere aus Pfandrechten
Versteigerung von Sachen insbesondere aus Pfandrechten
Wir versteigern bewegliche und unbewegliche Sachen insbesonders aus Pfandrechten.
Versteigerung beweglicher Sachen
Versteigerung beweglicher Sachen
Neben unbeweglichen Sachen versteigern wir auch bewegliche Sachen. Dazu zählen alle Sachen, die nicht Grundstücke oder wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind.
Versteigerung unbeweglicher Sachen
Versteigerung unbeweglicher Sachen
Auch unbewegliche Sachen, also Grundstücke (köperliche Erdoberfläche), versteigern wir.
So Funktioniert’s
Schritt 1
Besichtigung
Zu Beginn werden die zu versteigernden Sachen für circa 30-60 Minuten ausgestellt.
Schritt 2
Versteigerungsbedingungen
Anschließend wird der Termin mit der Bekanntgabe der Versteigerungsbedingungen eröffnet.
Schritt 3
Angebot
Die einzelnen Pfandstücke werden angeboten. Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot der jeweiligen Sache werden genannt.
Schritt 4
Gebote
Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit Gebote abzugeben. Durch ein höheres Gebot erlischt das vorherige automatisch. Nach dreimaligem Aufruf des Gebotes bekommt der Meistbietende den Zuschlag erteilt. Wird das Mindestgebot nicht erreicht, versagt der Zuschlag.
Schritt 5
Abschluss
Nach der Zahlung des Kaufgeldes des Meistbietenden wird die bewegliche Sache übergeben. Bei unbeweglichen Sachen wird lediglich das Recht auf den nachfolgenden notariellen Vertrag versteigert.
FAQ / Fragen und Antworten
Wer darf an einer Versteigerung teilnehmen?
- Jede Person ab 18 Jahre darf an unseren Versteigerungen teilnehmen.
Wann findet die nächste Versteigerung statt und was wird versteigert?
- Sie finden alle Versteigerungstermine sowie zu versteigernde Sachen in unserem Versteigerungskalender.
Muss ich Gebühren zahlen?
- Nein. Alle Gebühren sind in Ihrem Gebot enthalten. Sie zahlen exakt das, was Sie bieten.
Wie lange dauert eine Versteigerung?
- Die Dauer einer Versteigerung ist von der Versteigerungsart und der Anzahl zu versteigernder Sachen abhängig. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Versteigerungen finden Sie in unserem Versteigerungskalender.
Kann ich Sachen für die Versteigerung mitbringen?
- Nein. Zu versteigernde Gegenstände müssen beim Versteigerer eingelagert werden und eine zwingende öffentliche Bekanntmachung einer Versteigerung hat 14 Tage vorher zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Frist.