Wolfgang Heyden

Wolfgang Heyden

Inhaber

Herzlich Willkommen

beim Auktionator Wesel. Mein Name ist Wolfgang Heyden und ich war über 40 Jahre als Obergerichtsvollzieher beim Amtsgericht Wesel tätig. In dieser Zeit habe ich Versteigerungen jeglicher Art durchgeführt.

Unsere Dienstleistungen

Versteigerung von Sachen insbesondere aus Pfandrechten

Versteigerung von Sachen insbesondere aus Pfandrechten

Wir versteigern bewegliche und unbewegliche Sachen insbesonders aus Pfandrechten.

Versteigerung beweglicher Sachen

Versteigerung beweglicher Sachen

Neben unbeweglichen Sachen versteigern wir auch bewegliche Sachen. Dazu zählen alle Sachen, die nicht Grundstücke oder wesentliche Bestandteile von Grundstücken sind.

Versteigerung unbeweglicher Sachen

Versteigerung unbeweglicher Sachen

Auch unbewegliche Sachen, also Grundstücke (köperliche Erdoberfläche), versteigern wir.

So Funktioniert’s

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Schritt 1

Besichtigung

Zu Beginn werden die zu versteigernden Sachen für circa 30-60 Minuten ausgestellt.

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Schritt 2

Versteigerungsbedingungen

Anschließend wird der Termin mit der Bekanntgabe der Versteigerungsbedingungen eröffnet.

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Schritt 3

Angebot

Die einzelnen Pfandstücke werden angeboten. Der gewöhnliche Verkaufswert und das Mindestgebot der jeweiligen Sache werden genannt.

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Schritt 4

Gebote

Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit Gebote abzugeben. Durch ein höheres Gebot erlischt das vorherige automatisch. Nach dreimaligem Aufruf des Gebotes bekommt der Meistbietende den Zuschlag erteilt. Wird das Mindestgebot nicht erreicht, versagt der Zuschlag.

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Schritt 5

Abschluss

Nach der Zahlung des Kaufgeldes des Meistbietenden wird die bewegliche Sache übergeben. Bei unbeweglichen Sachen wird lediglich das Recht auf den nachfolgenden notariellen Vertrag versteigert.

 

FAQ / Fragen und Antworten

Wer darf an einer Versteigerung teilnehmen?

  • Jede Person ab 18 Jahre darf an unseren Versteigerungen teilnehmen.

      Wann findet die nächste Versteigerung statt und was wird versteigert?

        Muss ich Gebühren zahlen?

        • Nein. Alle Gebühren sind in Ihrem Gebot enthalten. Sie zahlen exakt das, was Sie bieten.

            Wie lange dauert eine Versteigerung?

            • Die Dauer einer Versteigerung ist von der Versteigerungsart und der Anzahl zu versteigernder Sachen abhängig. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Versteigerungen finden Sie in unserem Versteigerungskalender.

              Kann ich Sachen für die Versteigerung mitbringen?

              • Nein. Zu versteigernde Gegenstände müssen beim Versteigerer eingelagert werden und eine zwingende öffentliche Bekanntmachung einer Versteigerung hat 14 Tage vorher zu erfolgen. Nur in Ausnahmefällen entfällt diese Frist.

                  Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne jederzeit unverbindlich kontaktieren.

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                      Datenschutz

                      Adresse
                      Weseler Pfandleihhaus
                      Ritterstraße 9
                      46483 Wesel
                       
                       
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